Hier findest Du häufige Fragen zum Berufsregister – und die passenden Antworten dazu.
Du hast noch Fragen zum Ablauf der Registrierung? Wirf einen Blick in unsere Anleitung
Du bist unsicher, ob Du Dich registrieren darfst? Nutze unsere Entscheidungshilfe!
Alle in Bayern tätigen Pflegefachpersonen, die eine dreijährige Berufsausbildung zur Pflegefachperson oder ein primärqualifizierendes Studium in der Pflege absolviert und die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung haben, sind verpflichtet, sich zu registrieren.
Du bist unsicher, ob Du dazugehörst? Beantworte einfach die Fragen, dort erhältst Du eine Antwort.
Zur RegistrierungLang ersehnt und erwartet: Endlich können wir die Qualifikationen der bayerischen Pflegefachpersonen an einem Ort zentral erfassen! Dies sorgt für Sichtbarkeit und kann die Profession innerhalb des Gesundheitsystems stärken.
Darüber hinaus gibt es drängende Fragen:
Auf all diese Fragen gibt es bisher keine Antworten. Um verlässliche Voraussagen für die Profession Pflege zu treffen und die flächendeckende gesundheitliche Versorgung zu gewährleisten, werden die bisher nicht vorhandenen Daten im Berufsregister erfasst.
Darin bietet sich auch die Chance, die Arbeitssituation für die Pflegefachpersonen selbst zu verbessern.
Mit den erhobenen Daten können erstmals exakte Aussagen getroffen werden zu:
der bayerischen Pflegefachpersonen.
Dadurch können nicht nur Versorgungslücken erkannt werden, sondern auch Aussagen dazu getroffen werden, ob sich z. B. ein zukünftiger Mangel an Intensivpfleger*innen andeutet. Dadurch kann auf geeignete Gegenmaßnahmen, zum Beispiel hinsichtlich der Bereitstellung von Weiterbildungskapazitäten, hingewirkt werden.
Um exakte Aussagen zu den fehlenden Daten zu erhalten, ist es wichtig, dass sich alle bayerischen Pflegefachpersonen im Berufsregister eintragen, denn nur mit einer vollständigen Übersicht können notwendige Handlungserfordernisse abgeleitet werden.
Ein unmittelbarer individueller Vorteil oder Nutzen ist zunächst nicht spürbar, aber die Berufsgruppe profitiert mittel- bis langfristig durch
Dadurch sorgt Deine Registrierung für mehr Sichtbarkeit Deiner Profession und kann zur zukünftigen pflegerischen Versorgungssicherheit Bayerns beitragen.
Davon wirst auch Du, so wie jede Pflegefachperson, mittel- bis langfristig einen individuellen Nutzen haben.
Um den – auch durch den demografischen Wandel bedingten – zukünftigen Bedarf an pflegerischer Versorgung zu decken, werden viele Pflegefachpersonen benötigt. Wie viele genau, weiß keiner, denn die aktuelle Anzahl an Pflegefachpersonen ist nicht bekannt. Daher erließ der bayerische Landtag 2024 das Gesetz zur Erfassung der bayerischen Pflegefachpersonen. Diese Aufgabe wurde an uns, die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB), übertragen. Am 1. Juni 2025 startete das Berufsregister.
Die Registrierung erfolgt in mehreren Schritten:
Du möchtest noch genauer wissen, wie die Registrierung abläuft? Wirf einen Blick in unsere Anleitung
Ja, die Registrierung wurde per Gesetz beschlossen und ist verpflichtend.
Alle Pflegefachpersonen mit Berufsausbildung oder mit einem primärqualifizierenden Studium zur Pflegefachperson und der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, z. B.:
Gehörst Du zu dieser Berufsgruppe
oder hast Du eine vergleichbare Ausbildung?
Dann darfst Du Dich nicht registrieren.
Noch Fragen offen? Nutze gerne unsere Entscheidungshilfe!
Ja, da die Ausbildung unter Bestandschutz steht, gilt die Registrierungspflicht.
Ja, solang das Arbeitsverhältnis besteht, unterliegst Du der Registrierungspflicht.
Sofern Du in Deiner aktuellen Tätigkeit berufsgruppenspezifische Fachkenntnisse aus dem Pflegeberuf anwendest, unterliegst Du der Registrierungspflicht. Dies trifft auf Dich zu, wenn Du aktuell zum Beispiel in folgenden Bereichen tätig bist:
Es besteht keine Registrierungspflicht, sofern Du keine berufsgruppenspezifische Fachkenntnisse aus dem Pflegeberuf in Deiner aktuellen Tätigkeit anwendest.
Dies trifft auf Dich zu, wenn Du aktuell zum Beispiel in folgenden Bereichen tätig bist:
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Sofern Du in Deiner aktuellen Tätigkeit berufsgruppenspezifische Fachkenntnisse aus dem Pflegeberuf anwendest, unterliegst Du der Registrierungspflicht. Dies trifft auf Dich zu, wenn Du aktuell zum Beispiel in folgenden Bereichen tätig bist:
Es besteht keine Registrierungspflicht, sofern Du keine berufsgruppenspezifische Fachkenntnisse aus dem Pflegeberuf in Deiner aktuellen Tätigkeit anwendest.
Dies trifft auf Dich zu, wenn Du aktuell zum Beispiel in folgenden Bereichen tätig bist:
Sofern Du in den Beruf der Pflege zurückkehrst oder eine Tätigkeit aufnimmst, in der Du berufsgruppenspezifische Fachkenntnisse anwendest, besteht wieder eine Registrierungspflicht.
Noch Fragen offen? Nutze gerne unsere Entscheidungshilfe!
Sofern Du in Rente bist, besteht keine Registrierungspflicht. Du darfst Dich aber trotzdem registrieren, sofern Du eine Ausbildung als Pflegefachperson erfolgreich absolviert hast.
Nimmst Du eine Tätigkeit auf, in der Du berufsgruppenspezifische Fachkenntnisse aus der Pflege anwendest, besteht wieder eine Registrierungspflicht.
Ja, sofern Du innerhalb Bayerns tätig bist, unterliegst Du der Registrierungspflicht.
Sofern Du nicht in Bayern tätig bist, unterliegst Du nicht der Registrierungspflicht.
Du darfst Dich aber trotzdem registrieren.
Sofern Du Deine Tätigkeit in Bayern nur vorübergehend oder gelegentlich ausübst, besteht keine Registrierungspflicht.
Du darfst Dich aber trotzdem registrieren.
Bitte teile uns Änderungen unverzüglich mit.
Die Änderungen kannst Du ganz einfach in Deinem Benutzerkonto vornehmen.
LOGIN
Mit diesem Formular kannst Du Deine Registrierung postalisch vornehmen:
Fülle das Formular aus und sende es an uns.
Bitte beachte beim Hochladen Deiner Dokumente, dass Du Deine Berufsurkunde hochlädst und nicht Dein Zeugnis.
Nein, die Mitgliedschaft ist weiterhin freiwillig und nicht an die Registrierung geknüpft. Du kannst Deine Mitgliedschaft bei der Registrierung beantragen.
Ja, es handelt sich um verschiedene Datenbanken, die ohne Dein Einverständnis nicht miteinander kombiniert werden dürfen. Du kannst der Datenübertragung aber bei der Registrierung zustimmen. So können Deine Benutzerkonten kombiniert werden.
Ja, es handelt sich um verschiedene Datenbanken, die ohne Dein Einverständnis nicht miteinander kombiniert werden dürfen. Du kannst der Datenübertragung aber bei der Registrierung zustimmen. So können Deine Benutzerkonten kombiniert werden.
Der Speicherort der Daten ist Niederbayern, denn dort stehen die gesicherten Server der VdPB. Deine Daten verbleiben ausschließlich bei der VdPB und werden nur zu dem im Gesetz genannten Zweck verwendet. In diesem ist festgehalten, dass die Daten der Förderung und Sicherstellung der Pflegequalität und pflegerischen Versorgung in Bayern dienen.
Ausschließlich die VdPB kann auf die Daten zugreifen.
Alle Daten im Berufsregister liegen auf einem geschützten Server in Niederbayern. Somit unterliegen sie allen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung und der Datenschutzgesetze. Nur berechtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VdPB haben Zugriff auf die Daten. Zudem werden zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um eine bestmögliche Datensicherheit zu gewährleisten. Dazu gehören beispielsweise abschließbare Büroräume, passwortgeschützte Anmeldemöglichkeiten zum IT-System oder auch eine speziell gesicherte Internetverbindung zum Server. Und selbstverständlich werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter speziell auf den Datenschutz verpflichtet und unterwiesen. Backup-Systeme schützen zudem vor einem Verlust der Daten.
Die gesetzliche Grundlage zum Berufsregister sieht vor, dass die erhobenen Daten nur an andere Behörden übermittelt werden dürfen, soweit dies zu den im Gesetz genannten Zweck der Förderung und Sicherstellung der Pflegequalität und der pflegerischen Versorgung in Bayern erforderlich ist. Bei eingehenden Anfragen von Behörden wird die VdPB deshalb zunächst streng prüfen, ob die Anfrage berechtigt ist. Der VdPB stehen hierfür auch Juristen und ein Datenschutzbeauftragter zur Verfügung. Die Weitergabe von Daten erfolgt jeweils nur in anonymisierter Form. Dies bedeutet, dass niemand Rückschlüsse auf Einzelpersonen ziehen kann.
So lange Du Deinen Beruf ausübst, werden Deine Daten erhalten. Sofern Du das Berufsfeld der Pflege vollständig verlässt, kannst Du die Löschung Deiner Daten beantragen. Daraufhin werden Deine Daten unwiderruflich gelöscht.
Die Daten werden nicht über Deinen Arbeitgeber erhoben, sondern über Dich selbst. So kannst Du selbst die Datenerfassung steuern und Deine Daten unabhängig verwalten. Damit behältst Du die Hoheit über Deine eigenen Daten.
Darüber hinaus ist es aus Datenschutzgründen nicht möglich, Deine Daten über Deinen Arbeitgeber zu erfassen.
Die Registrierung erfolgt nicht über Deinen Arbeitgeber, sondern Du registrierst Dich selbst. Daher ist es wichtig, dass Du Deine private E-Mail-Adresse angibst. So wird sichergestellt, dass Dein Benutzerkonto auch über einen Arbeitsplatzwechsel hinweg noch verwendet werden kann. Darüber hinaus kannst Du so Deine Daten selbst verwalten und behältst dadurch die Hoheit über Deine eigenen Daten.
Da es sich um verschiedene Registrierungen handelt, besteht eine Registrierungspflicht im Berufsregister.
Wir verstehen Deinen Unmut über die vielen verschiedenen Registrierungen. Jedes Register erfüllt seinen eigenen Zweck. Aus Datenschutzgründen ist eine Kombination nicht möglich. Daher setzen wir uns perspektivisch für eine einzige und möglichst umfassende Registrierungsmöglichkeit ein.
Vereinigung der Pflegenden in Bayern
Geschäftsstelle
Prinzregentenstraße 24
80538 München
Telefon: 089 54 199 85-0
Fax: 089 54 199 85-99
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