Bereits 2024 wurde die Änderung des Bayerischen Pflegendengesetzes (BayPfleG) verabschiedet, am 01. Juni 2025 ist Artikel 7 in Kraft getreten: Das Berufsregister für bayerische Pflegefachpersonen ist gestartet. Damit sind dreijährig beruflich oder akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen verpflichtet, sich mit ihren individuellen Qualifikationen im Berufsregister der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB), die das Register im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags führt, einzutragen.
Am heutigen Dienstag hat die VdPB in einer Pressekonferenz mit Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach am Universitätsklinikum Augsburg das Berufsregister vorgestellt und erste Zahlen veröffentlicht.
Ab heute ist die Registrierung für alle in Bayern tätigen Pflegefachpersonen möglich – für mehr Sichtbarkeit, Perspektive und eine stärkere Unterstützung für die Profession Pflege.
Doch das Berufsregister ist mehr als eine bloße Eintragung in die Datenbank – es ist eine Chance: Es können erstmals die erworbenen Kompetenzen abgebildet werden, es kann die Versorgungsplanung verbessern und die Sichtbarkeit des Pflegeberufs stärken.
Vereinigung der Pflegenden in Bayern
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