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Fragen und Antworten

Häufige Fragen und Antworten

Hier findest Du häufige Fragen zum Berufsregister – und die passenden Antworten dazu.
Du hast noch Fragen zum Ablauf der Registrierung? Wirf einen Blick in unsere Anleitung
Du bist unsicher, ob Du Dich registrieren darfst? Nutze unsere Entscheidungshilfe!

VdPB Berufsregister - Dein 5 Minuten für die Pflege

Entscheidungshilfe

Alle in Bayern tätigen Pflegefachpersonen, die eine dreijährige Berufsausbildung zur Pflegefachperson oder ein primärqualifizierendes Studium in der Pflege absolviert und die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung haben, sind verpflichtet, sich zu registrieren.

Du bist unsicher, ob Du dazugehörst? Beantworte einfach die Fragen, dort erhältst Du eine Antwort.

Zur Registrierung

FAQ zum Berufsregister

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Warum gibt es das Berufsregister?

Lang ersehnt und erwartet: Endlich können wir die Qualifikationen der bayerischen Pflegefachpersonen an einem Ort zentral erfassen! Dies sorgt für Sichtbarkeit und kann die Profession innerhalb des Gesundheitsystems stärken.

Darüber hinaus gibt es drängende Fragen:

  • Wie viele Pflegefachpersonen arbeiten überhaupt in Bayern?
  • Wo arbeiten sie?
  • Wie lange arbeiten sie bereits oder wie lange werden sie voraussichtlich noch arbeiten?
  • Wie sind sie qualifiziert?

Auf all diese Fragen gibt es bisher keine Antworten. Um verlässliche Voraussagen für die Profession Pflege zu treffen und die flächendeckende gesundheitliche Versorgung zu gewährleisten, werden die bisher nicht vorhandenen Daten im Berufsregister erfasst.

Darin bietet sich auch die Chance, die Arbeitssituation für die Pflegefachpersonen selbst zu verbessern.

Was ist das Ziel des Berufsregisters?

Mit den erhobenen Daten können erstmals exakte Aussagen getroffen werden zu:

  • Anzahl
  • Regionalem Vorhandensein
  • Altersstruktur
  • Qualifikationsniveau

der bayerischen Pflegefachpersonen.

Dadurch können nicht nur Versorgungslücken erkannt werden, sondern auch Aussagen dazu getroffen werden, ob sich z. B. ein zukünftiger Mangel an Intensivpfleger*innen andeutet. Dadurch kann auf geeignete Gegenmaßnahmen, zum Beispiel hinsichtlich der Bereitstellung von Weiterbildungskapazitäten, hingewirkt werden.

Warum soll ich mich registrieren?

Um exakte Aussagen zu den fehlenden Daten zu erhalten, ist es wichtig, dass sich alle bayerischen Pflegefachpersonen im Berufsregister eintragen, denn nur mit einer vollständigen Übersicht können notwendige Handlungserfordernisse abgeleitet werden.

Welche Vorteile habe ich von der Registrierung?

Ein unmittelbarer individueller Vorteil oder Nutzen ist zunächst nicht spürbar, aber die Berufsgruppe profitiert mittel- bis langfristig durch

  • die Abbildung der Bandbreite der Kompetenzen, durch die die Profession Pflege innerhalb des Gesundheitssystems positioniert und gestärkt werden kann
  • Rückschlüsse auf Etablierung von Fort- und Weiterbildungsangeboten
  • das Ziel des Berufsregisters, die pflegerische Versorgung der Bevölkerung langfristig sicherzustellen

Dadurch sorgt Deine Registrierung für mehr Sichtbarkeit Deiner Profession und kann zur zukünftigen pflegerischen Versorgungssicherheit Bayerns beitragen.

Davon wirst auch Du, so wie jede Pflegefachperson, mittel- bis langfristig einen individuellen Nutzen haben.

Wie kam es zum Berufsregister?

Um den – auch durch den demografischen Wandel bedingten – zukünftigen Bedarf an pflegerischer Versorgung zu decken, werden viele Pflegefachpersonen benötigt. Wie viele genau, weiß keiner, denn die aktuelle Anzahl an Pflegefachpersonen ist nicht bekannt. Daher erließ der bayerische Landtag 2024 das Gesetz zur Erfassung der bayerischen Pflegefachpersonen. Diese Aufgabe wurde an uns, die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB), übertragen. Am 1. Juni 2025 startete das Berufsregister.

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FAQ zur Registrierung

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Wie läuft die Registrierung ab?

Die Registrierung erfolgt in mehreren Schritten:

  • Online eintragen
  • Auf den Link der zugesendeten E-Mail klicken, um die Registrierung zu bestätigen
  • Mit den zugesendeten Anmeldedaten im Benutzerkonto einloggen
  • Innerhalb von sechs Wochen Daten und Qualifikationen ergänzen und Registrierung so vervollständigen

Du möchtest noch genauer wissen, wie die Registrierung abläuft? Wirf einen Blick in unsere Anleitung

Ist die Registrierung verpflichtend?

Ja, die Registrierung wurde per Gesetz beschlossen und ist verpflichtend.

Wer darf sich registrieren?

Alle Pflegefachpersonen mit Berufsausbildung oder mit einem primärqualifizierenden Studium zur Pflegefachperson und der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, z. B.:

  • Pflegefachperson, -mann oder -frau, auch mit Bachelorgrad
  • Krankenschwester oder -pfleger
  • Kinderkrankenschwester oder -pfleger
  • Gesundheits- und Krankenpfleger*in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
  • Altenpfleger*in
Ich bin keine Pflegefachperson, darf ich mich registrieren?

Gehörst Du zu dieser Berufsgruppe

  • Pflegefachhelfende
  • Heilerziehungspfleger*innen
  • Hebammen
  • Notfallsanitäter*innen
  • Anästhesietchnische oder Operationstechnische Assistent*innen

oder hast Du eine vergleichbare Ausbildung?

Dann darfst Du Dich nicht registrieren.

Noch Fragen offen? Nutze gerne unsere Entscheidungshilfe!

Ich habe noch die 2-jährige Altenpflegeausbildung absolviert. Darf ich mich registrieren?

Ja, da die Ausbildung unter Bestandschutz steht, gilt die Registrierungspflicht.

Ich befinde mich aktuell in Mutterschutz oder in Elternzeit. Darf ich mich registrieren?

Ja, solang das Arbeitsverhältnis besteht, unterliegst Du der Registrierungspflicht.

Ich arbeite nicht mehr in dem Pflegeberuf. Darf ich mich registrieren?

Sofern Du in Deiner aktuellen Tätigkeit berufsgruppenspezifische Fachkenntnisse aus dem Pflegeberuf anwendest, unterliegst Du der Registrierungspflicht. Dies trifft auf Dich zu, wenn Du aktuell zum Beispiel in folgenden Bereichen tätig bist:

  • Praxis (z. B. Arzt)
  • Sanitätshaus
  • Pflegeberatung
  • Pflegeaus-, Fort- oder Weiterbildung
  • Medizinischer Dienst
  • Kranken- oder Pflegekasse

Es besteht keine Registrierungspflicht, sofern Du keine berufsgruppenspezifische Fachkenntnisse aus dem Pflegeberuf in Deiner aktuellen Tätigkeit anwendest.

Dies trifft auf Dich zu, wenn Du aktuell zum Beispiel in folgenden Bereichen tätig bist:

  • Einzelhandel
  • Logistik
  • Industrie
  • Vertrieb

Noch Fragen offen? Nutze gerne unsere Entscheidungshilfe!

Ich bin Pflegefachperson, habe aber den Beruf verlassen. Was ist, wenn ich zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurück in den Pflegeberuf kehren möchte?

Sofern Du in Deiner aktuellen Tätigkeit berufsgruppenspezifische Fachkenntnisse aus dem Pflegeberuf anwendest, unterliegst Du der Registrierungspflicht. Dies trifft auf Dich zu, wenn Du aktuell zum Beispiel in folgenden Bereichen tätig bist:

  • Praxis (z. B. Arzt)
  • Sanitätshaus
  • Pflegeberatung
  • Pflegeaus-, Fort- oder Weiterbildung
  • Medizinischer Dienst
  • Kranken- oder Pflegekasse

Es besteht keine Registrierungspflicht, sofern Du keine berufsgruppenspezifische Fachkenntnisse aus dem Pflegeberuf in Deiner aktuellen Tätigkeit anwendest.

Dies trifft auf Dich zu, wenn Du aktuell zum Beispiel in folgenden Bereichen tätig bist:

  • Einzelhandel
  • Logistik
  • Industrie
  • Vertrieb

Sofern Du in den Beruf der Pflege zurückkehrst oder eine Tätigkeit aufnimmst, in der Du berufsgruppenspezifische Fachkenntnisse anwendest, besteht wieder eine Registrierungspflicht.

Noch Fragen offen? Nutze gerne unsere Entscheidungshilfe!

Ich bin bereits in Rente, darf ich mich registrieren?

Sofern Du in Rente bist, besteht keine Registrierungspflicht. Du darfst Dich aber trotzdem registrieren, sofern Du eine Ausbildung als Pflegefachperson erfolgreich absolviert hast.

Nimmst Du eine Tätigkeit auf, in der Du berufsgruppenspezifische Fachkenntnisse aus der Pflege anwendest, besteht wieder eine Registrierungspflicht.

Ich habe meine Ausbildung in einem anderen Bundesland absolviert, wohne und arbeite in Bayern. Darf ich mich registrieren?

Ja, sofern Du innerhalb Bayerns tätig bist, unterliegst Du der Registrierungspflicht.

Ich wohne in Bayern, arbeite allerdings in einem anderen Bundesland oder Land als Pflegefachperson. Darf ich mich registrieren?

Sofern Du nicht in Bayern tätig bist, unterliegst Du nicht der Registrierungspflicht.

Du darfst Dich aber trotzdem registrieren.

Ich arbeite als Pflegefachperson bei einer Zeitarbeitsfirma und bin immer wieder mal in Bayern eingesetzt, aber nicht dauerhaft. Darf ich mich registrieren?

Sofern Du Deine Tätigkeit in Bayern nur vorübergehend oder gelegentlich ausübst, besteht keine Registrierungspflicht.

Du darfst Dich aber trotzdem registrieren.

Wann muss ich eine Änderung des Arbeitgebers oder neue Fort- oder Weiterbildungen angeben?

Bitte teile uns Änderungen unverzüglich mit.

Die Änderungen kannst Du ganz einfach in Deinem Benutzerkonto vornehmen.
LOGIN

Ich habe keine Möglichkeit, mich digital zu registrieren. Kann ich meine Registrierung auch postalisch vornehmen?

Mit diesem Formular kannst Du Deine Registrierung postalisch vornehmen:

Postalische Registrierung

Fülle das Formular aus und sende es an uns.

Worauf sollte ich beim Hochladen meiner Dokumente achten?

Bitte beachte beim Hochladen Deiner Dokumente, dass Du Deine Berufsurkunde hochlädst und nicht Dein Zeugnis.

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FAQ Berufsregister und andere Registrierungen oder Anmeldungen bei der VdPB

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Werde ich mit meiner Registrierung automatisch Mitglied der VdPB?

Nein, die Mitgliedschaft ist weiterhin freiwillig und nicht an die Registrierung geknüpft. Du kannst Deine Mitgliedschaft bei der Registrierung beantragen.

Was bedeutet die Mitgliedschaft bei der VdPB?

Ich bin bereits Mitglied, soll ich mich trotzdem im Berufsregister eintragen?

Ja, es handelt sich um verschiedene Datenbanken, die ohne Dein Einverständnis nicht miteinander kombiniert werden dürfen. Du kannst der Datenübertragung aber bei der Registrierung zustimmen. So können Deine Benutzerkonten kombiniert werden.

Ich bin bereits als Praxisanleitung registriert. Soll ich mich trotzdem im Berufsregister eintragen?

Ja, es handelt sich um verschiedene Datenbanken, die ohne Dein Einverständnis nicht miteinander kombiniert werden dürfen. Du kannst der Datenübertragung aber bei der Registrierung zustimmen. So können Deine Benutzerkonten kombiniert werden.

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FAQ Daten und Datenschutz

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Wo werden meine Daten gespeichert?

Der Speicherort der Daten ist Niederbayern, denn dort stehen die gesicherten Server der VdPB. Deine Daten verbleiben ausschließlich bei der VdPB und werden nur zu dem im Gesetz genannten Zweck verwendet. In diesem ist festgehalten, dass die Daten der Förderung und Sicherstellung der Pflegequalität und pflegerischen Versorgung in Bayern dienen.

Ausschließlich die VdPB kann auf die Daten zugreifen.

Wie schützt die VdPB meine Daten?

Alle Daten im Berufsregister liegen auf einem geschützten Server in Niederbayern. Somit unterliegen sie allen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung und der Datenschutzgesetze. Nur berechtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VdPB haben Zugriff auf die Daten. Zudem werden zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um eine bestmögliche Datensicherheit zu gewährleisten. Dazu gehören beispielsweise abschließbare Büroräume, passwortgeschützte Anmeldemöglichkeiten zum IT-System oder auch eine speziell gesicherte Internetverbindung zum Server. Und selbstverständlich werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter speziell auf den Datenschutz verpflichtet und unterwiesen. Backup-Systeme schützen zudem vor einem Verlust der Daten.

Welche Behörden erhalten Auskunft aus dem Berufsregister?

Die gesetzliche Grundlage zum Berufsregister sieht vor, dass die erhobenen Daten nur an andere Behörden übermittelt werden dürfen, soweit dies zu den im Gesetz genannten Zweck der Förderung und Sicherstellung der Pflegequalität und der pflegerischen Versorgung in Bayern erforderlich ist. Bei eingehenden Anfragen von Behörden wird die VdPB deshalb zunächst streng prüfen, ob die Anfrage berechtigt ist. Der VdPB stehen hierfür auch Juristen und ein Datenschutzbeauftragter zur Verfügung. Die Weitergabe von Daten erfolgt jeweils nur in anonymisierter Form. Dies bedeutet, dass niemand Rückschlüsse auf Einzelpersonen ziehen kann.

Wie lange werden meine Daten aufbewahrt?

So lange Du Deinen Beruf ausübst, werden Deine Daten erhalten. Sofern Du das Berufsfeld der Pflege vollständig verlässt, kannst Du die Löschung Deiner Daten beantragen. Daraufhin werden Deine Daten unwiderruflich gelöscht.

Warum gebe ich meine Daten selbst ein? Warum werden sie nicht über meinen Arbeitgeber erhoben?

Die Daten werden nicht über Deinen Arbeitgeber erhoben, sondern über Dich selbst. So kannst Du selbst die Datenerfassung steuern und Deine Daten unabhängig verwalten. Damit behältst Du die Hoheit über Deine eigenen Daten.

Darüber hinaus ist es aus Datenschutzgründen nicht möglich, Deine Daten über Deinen Arbeitgeber zu erfassen.

Warum wird meine private E-Mail-Adresse bei der Registrierung abgefragt und nicht die meines Arbeitgebers?

Die Registrierung erfolgt nicht über Deinen Arbeitgeber, sondern Du registrierst Dich selbst. Daher ist es wichtig, dass Du Deine private E-Mail-Adresse angibst. So wird sichergestellt, dass Dein Benutzerkonto auch über einen Arbeitsplatzwechsel hinweg noch verwendet werden kann. Darüber hinaus kannst Du so Deine Daten selbst verwalten und behältst dadurch die Hoheit über Deine eigenen Daten.

Ich habe bereits eine lebenslange Beschäftigungsnummer. Darf ich mich trotzdem registrieren?

Da es sich um verschiedene Registrierungen handelt, besteht eine Registrierungspflicht im Berufsregister.

Ich bin bereits bei verschiedenen Stellen registriert, warum nun das Berufsregister?

Wir verstehen Deinen Unmut über die vielen verschiedenen Registrierungen. Jedes Register erfüllt seinen eigenen Zweck. Aus Datenschutzgründen ist eine Kombination nicht möglich. Daher setzen wir uns perspektivisch für eine einzige und möglichst umfassende Registrierungsmöglichkeit ein.

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Vereinigung der Pflegenden in Bayern
Geschäftsstelle

Prinzregentenstraße 24
80538 München

Telefon: 089 54 199 85-0
Fax: 089 54 199 85-99
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